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   BSG, 28.10.2010 - B 3 P 14/10 B   

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BSG, 28.10.2010 - B 3 P 14/10 B (https://dejure.org/2010,47019)
BSG, Entscheidung vom 28.10.2010 - B 3 P 14/10 B (https://dejure.org/2010,47019)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - B 3 P 14/10 B (https://dejure.org/2010,47019)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Speyer - S 17 P 162/06
  • LSG Rheinland-Pfalz - L 5 P 37/09
  • BSG, 28.10.2010 - B 3 P 14/10 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 28.10.2010 - B 3 P 14/10 B
    4 1. Formgerecht bezeichnet ist ein Verfahrensfehler nur, wenn die ihn begründenden Tatsachen im Einzelnen angegeben sind und in sich verständlich den behaupteten Verfahrensfehler ergeben; außerdem muss dargelegt werden, warum die angefochtene Entscheidung darauf beruhen kann (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).

    Weiterhin erforderlich sind Angaben zum voraussichtlichen Ergebnis der unterbliebenen Beweiserhebung und schließlich Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34).

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 28.10.2010 - B 3 P 14/10 B
    Weiterhin erforderlich sind Angaben zum voraussichtlichen Ergebnis der unterbliebenen Beweiserhebung und schließlich Ausführungen dazu, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 und 35; SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34).
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